Frau isst Apfel im Park

Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen STAPUK

Personen, die Rechnungen ihrer Krankenversicherer nicht bezahlen, können auf die sogenannte "Liste säumiger Prämienzahler" gesetzt werden. Leistungserbringer wie Ärztinnen, Spitäler etc. können dann die Behandlung auf Notfallmassnahmen beschränken. Damit jemand auf diese Liste kommt, gibt es viele Voraussetzungen.

Im Auftrag des Kantons ist die Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen (STAPUK) zuständig für die Führung und Verwaltung der Liste. Die STAPUK wird bei WAS Ausgleichskasse Luzern geführt. Dafür arbeiten wir mit den Krankenversicherungen, den Leistungserbringern sowie den Gemeinden zusammen.

Ziel der Liste ist, die Zahl der säumigen Prämienzahler und Prämienzahlerinnen zu reduzieren und die Zahlungsmoral dieser Kundengruppe zu erhöhen.

Aufnahme auf die Liste

Die Krankenversicherung kann Versicherte mit ausstehenden Krankenkassenprämien oder Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung der STAPUK melden. Die STAPUK überprüft, ob die gemeldete Person auf die Liste säumiger Prämienzahler aufgenommen werden muss.

Löschung von der Liste

Folgende Kriterien führen dazu, dass eine Person von der Liste säumiger Prämienzahler gelöscht wird:

Informationen für Krankenversicherer

Damit die Liste säumiger Prämienzahler mit den aktuellsten Daten geführt werden kann, ist die STAPUK auf die Mithilfe der Krankenversicherer angewiesen.

Informationen für Gemeinden

Wir arbeiten eng mit Gemeinden zusammen. Personen mit Sozialhilfe gehören nicht auf die Liste säumiger Prämienzahler. Die Gemeinden sind deshalb verpflichtet, die Personen auf der Liste zu überprüfen.

Informationen für Leistungserbringer

Die STAPUK aktualisiert die Liste säumiger Prämienzahler in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Krankenversicherern ständig. Vor einer Behandlung können die zugriffsberechtigten Leistungserbringer überprüfen, ob der Patient/die Patientin auf der Liste säumiger Prämienzahler geführt wird. Befindet sich die zu behandelnde Person auf der Liste, muss der Leistungserbringer nur Notfallbehandlungen vornehmen. 

Verlustscheine

Der Kanton Luzern übernimmt 85% der Verlustscheinforderungen, welche von den Krankenversicherer geltend gemacht wurden. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck der Liste säumiger Prämienzahler?
Wer kommt auf die Liste säumiger Prämienzahler?
Wer bestimmt, wer auf die Liste säumiger Prämienzahler kommt?
Was passiert, wenn ich auf der Liste säumiger Prämienzahler bin?
Was kann ich tun, damit ich von der Liste säumiger Prämienzahler gelöscht werde?
Ich bin mit dem Eintrag auf der Liste säumiger Prämienzahler nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Ich beziehe wirtschaftliche Sozialhilfe und bin trotzdem auf der Liste säumiger Prämienzahler. Was kann ich tun?
Wer hat Einblick in die Liste säumiger Prämienzahler?
Ist das Führen der Liste säumiger Prämienzahler datenschutzrechtlich unbedenklich?